Das Bayerische Wirtschaftsministerium stellt mit dem „Innovationsgutschein Bayern“ ein schnelles und erfolgreiches Förderinstrumen für kleine Unternehmen. Seit 2019 gibt es neue höhere Obergrenzen von 30.000 bzw. 80.000 Euro sowie erleichterte Antragsbedingungen. Kleinstunternehmen können so Mittel für FuE, Prototypenbau oder Studien beantragen und die Verbesserung von Verfahren, Produkten oder Dienstleistungen vorantreiben.
Zwei verschiedene Innovationsgutscheine können beantragt werden:  Beim „Innovationsgutschein Standard“ beträgt die Obergrenze für zuwendungsfähige Kosten 30.000 Euro, beim „Innovationsgutschein Spezial“ liegt die Obergrenze bei 80.000 Euro.  Die Grundförderung für die Innovationsgutscheine beträgt jeweils (mindestens) 40 Prozent des gesamten Innovationsvorhabens. Weitere Erhöhungen der Förderung können beispielsweise bei Kooperation mit externen FuE-Partnern oder anderen Voraussetzungen gewährt werden.

Seit Januar 2019 können auch Gründer den Innovationsgutschein beantragen, soweit die Gründung spätestens bei der Abrechnung des Projektes vollzogen ist.

Nähere Informationen auch zur Antragstellung erhalten Sie bei Bayern Innovativ. Auch die IHK Schwaben berät gerne weitergehend zu diesem und zu weiteren Förderprogrammen (Ansprechpartner Herr Muschik oder Herr Wiese).